Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Wettbewerb „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“ ist nur auf der Webseite www.deutschlands-pflegeprofis.de möglich. Veranstalter des Pflegeprofi-Wettbewerbs ist der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).
Wer kann nominieren?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren. Jede Person kann im Nominierungs-Zeitraum einen oder mehrere Pflegeprofis, -teams oder Azubis vorschlagen (aber nicht sich selbst). Der Wettbewerb dient der Wertschätzung der Pflegekräfte, nicht der Bewerbung von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Wir bitten alle Nominierenden, dies zu respektieren.
Wer darf vorgeschlagen werden?
Für den Wettbewerb „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“ können alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland vorgeschlagen werden, die eine dreijährige Pflegeausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert haben oder sich noch in Ausbildung oder im Studium befinden.
Einzelpersonen oder Teams, die bereits einmal Landes- oder Bundessieger waren, können nicht erneut für den Wettbewerb vorgeschlagen werden.
Grundsätzlich gilt: Eingereichte Beiträge, die gegen den guten Geschmack oder geltendes Recht verstoßen, schließt der Veranstalter von der Teilnahme am Wettbewerb aus. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und bei eindeutig werblichen Nominierungen, die auf die Bewerbung von Pflegeeinrichtungen abzielen.
Welche Informationen werden für eine Nominierung benötigt?
Von der nominierenden Person benötigen wir Vorname, Name und E-Mailadresse sowie Wohnort. Von den nominierten Einzelpersonen und Pflegeteams werden Vorname und Name, Postleitzahl, E-Mailadresse, Berufsbezeichnung und Arbeitsstelle (inklusive Straße und Hausnummer) nötig. Die Daten sind wichtig, damit ggf. die Echtheit einer Nominierung überprüft werden kann. Sie werden ausschließlich zum Zweck des Wettbewerbs verarbeitet. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, nicht an Dritte weitergegeben und spätestens 12 Monate nach Ende des Wettbewerbs sicher gelöscht.
Warum ist ein Foto der nominierten Person(en) wichtig?
Ein Foto der nominierten Person(en) ist wichtig, um deren Chancen im Wettbewerb zu erhöhen. Mit dem Hochladen des Fotos bestätigen die Nominierten, die Rechte an diesem Bild vollumfänglich zu besitzen, und garantieren, dass es frei von Rechten Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Alle abgebildeten und erkennbaren Personen müssen explizit mit der Veröffentlichung ein-verstanden sein. Eine Einverständniserklärung zur vorgenannten Nutzung muss im Zweifelsfall vorgezeigt werden können.
Wie gehen wir mit Bild- und Videomaterial der Nominierten um?
Ein zentrales Anliegen des Wettbewerbs „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“ ist es, die vielen Gesichter der Pflege zu zeigen. Dazu ist notwendig, die Nominierten sowie später die Preisträger des Wettbewerbs zu zeigen.
Bei allen Bilder, die auf der Pflegeprofi-Webseite von Nominierten hochgeladen werden, geht der Veranstalter PKV-Verband daher davon aus, dass er das Recht zur kostenfreien Nut-zung dieser hat und das dieses Recht räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt ist. Gleiches nimmt er für weiteres Bild- und Videomaterial an, dass gegebenenfalls im Rahmen des Pflegeprofi-Wettbewerbs entsteht. Dem Veranstalter wird auch das Recht zugebilligt, die Bilder und Videos bearbeiten zu dürfen und diese Medien sowie Unterstützern des Wettbewerbs (z.B. Sozialverbänden und PKV-Mitgliedsunternehmen) für die Wettbewerbskommunikation zur Verfügung zu stellen.
Wer darf abstimmen?
Alle natürlichen Personen dürfen ihre Stimme abgeben. Jede Person verfügt dabei über eine Stimme je Wettbewerbsbeitrag.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bereits im laufenden Wettbewerb Stimmabgaben auszuschließen, bei denen der Verdacht auf unfaires Handeln und Manipulation besteht oder der Einsatz von automatisierten Voting-Scripten, Bots oder ähnlichen Anwendungen vermutet wird. Denn die Teilnahme durch Unternehmen und/oder Privatpersonen, die im Zuge von sogenannten Massenregistrierungen mehrere Teilnehmer gleichzeitig anmelden sowie der Einsatz sonstiger automatisierter Programme oder Skripte sind auf der Website untersagt. Auch Stimmabgaben über sogenannte Trash-Mails oder Wegwerf-Adressen werden nicht in der Wertung berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wie wird abgestimmt?
Nach dem Ende der Nominierungsphase startet das Online-Abstimmung auf der Website deutschlands-pflegeprofis.de. In der ersten Abstimmungsrunde können alle Teilnehmenden zunächst über die beliebtesten Pflegeprofis der einzelnen Bundesländer abstimmen. Dabei gilt: Wer die die meisten Stimmen pro Bundesland auf sich vereint, wird Landessieger.
In der zweiten Abstimmungsrunde können dann alle Teilnehmenden auf www.deutschlands-pflegeprofis.de unter den 16 Landessiegern für die Bundessieger abstimmen. Diejenigen mit den meisten Stimmen gewinnen den Wettbewerb „Deutschlands beliebteste Pflegeprofis“. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Was können die Pflegeprofis gewinnen?
Der PKV-Verband ehrt alle Landessieger auf einer festlichen Veranstaltung am Ende des Wettbewerbsjahres.
Die Bundessieger erhalten zudem ein Preisgeld. Platz 1 ist mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro dotiert, Platz 2 mit 3.000 Euro, Platz 3 mit 2.000 Euro.